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   LAG Rheinland-Pfalz, 12.11.1998 - 8 Sa 570/98   

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https://dejure.org/1998,7880
LAG Rheinland-Pfalz, 12.11.1998 - 8 Sa 570/98 (https://dejure.org/1998,7880)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12.11.1998 - 8 Sa 570/98 (https://dejure.org/1998,7880)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12. November 1998 - 8 Sa 570/98 (https://dejure.org/1998,7880)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Arbeitsvergütung; Von keiner Vertragsseite zu vertretende Unmöglichkeit; Gegenanspruch; Betriebs- und Wirtschaftsrisiko; Tarifvertragliche Abweichung; Arbeitszeit nach Arbeitsanfall; Reduzierung des Arbeitsanfalles

  • Judicialis

    ZPO § 64 Abs. 6; ; ZPO § ... 91 Abs. 1; ; ZPO §§ 511 ff.; ; ZPO § 543 Abs. 1; ; BGB §§ 293 ff.; ; BGB § 296; ; BGB § 323; ; BGB § 615; ; BGB § 611; ; TV AngaöS § 11 a; ; TV AngaöS § 11 a Satz 1; ; TV AngaöS § 12; ; TV AngaöS § 13 Abs. 1; ; TV AngaöS § 13 Abs. 1 Satz 2; ; ArbGG §§ 64 ff.; ; ArbGG § 72 Abs. 2; ; ArbGG § 72 Abs. 2 Ziffer 1; ; ArbGG § 72 a Abs. 1 Ziffer 2

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 23.06.1994 - 6 AZR 853/93

    Betriebsrisiko - Stillegung eines privaten Schlachthofs

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.11.1998 - 8 Sa 570/98
    Von dieser grundsätzlich geltenden Risikoverteilung kann aber durch tarifvertragliche Regelungen abgewichen werden (vgl. BAG, Urt. v. 23.06.1994 - 6 AZR 853/93 = NZA 1995 468 ff.).

    § 11 a Satz 1 TV AngaöS ist vielmehr inhaltsgleich mit der Regelung des § 12 TV AngiöS, welche das BAG in seinem Urteil vom 23.06.1994 (Az.: 6 AZR 853/93 a.a.O.), wenn auch im damaligen Rechtsstreit als nicht anwendbar, so doch als geeignet angesehen hat, eine Umverteilung des Betriebsrisikos herbeizuführen.

  • BAG, 12.03.1992 - 6 AZR 311/90

    Tarifvorrang bei Teilzeitarbeit

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.11.1998 - 8 Sa 570/98
    Reduziert sich aber der Arbeitsanfall auf Null, so ist ein Annahmeverzug des Arbeitgebers auf der Grundlage der rechtlich nicht zu beanstandenden Tarifregelung des § 11 a Satz 1 TV AngaöS (vgl. zur Zulässigkeit des inhaltsgleichen § 12 Abs. 1 Satz 1 TV AngaöS BAG, Urt. v. 12.03.1992 - 6 AZR 311/90 = AP Nr. 1 zu§ 4 BeschFG 1985) mithin gänzlich ausgeschlossen (so auch Landesarbeitsgericht Hessen, Urt. v. 30.05.1997 - 13 Sa 1467/96 = Bl. 86 ff. d.A.; Clemens/Scheuring u.a. BAT, Teil-IV, § 11 a TV AngaöS, Erl.).
  • BAG, 16.11.2000 - 6 AZR 353/99

    Tarifvorrang bei Annahmeverzug

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 12. November 1998 - 8 Sa 570/98 - wird zurückgewiesen.
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